Gemeinnützig Vererben
Rechtsanwaltskanzlei Beuger
Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen zum gemeinnützigen Vererben.
Gemeinnütziges Vererben
Ein positives Vermächtnis hinterlassen
Viele Menschen entscheiden sich bereits zu Lebzeiten dazu, gemeinnützige Vereine und andere Organisationen durch Spenden, Zustiftungen oder ehrenamtliche Tätigkeit zu unterstützen. Aber auch nach dem eigenen Tod ist das noch möglich: Beispielsweise durch gemeinnütziges Vererben beziehungsweise eine sogenannte Nachlassspende.
Eine repräsentative Umfrage „Gemeinnütziges Vererben in Deutschland“ der Gesellschaft für Konsumforschung aus dem Jahr 2019 zeigt, dass bereits jeder dritte Deutsche ab 50 Jahren sich vorstellen kann, auch eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken – bei den Kinderlosen sogar mehr als die Hälfte. Wenn auch Sie nach Ihrem Tod einen guten Zweck unterstützen möchten, können Sie dies beispielsweise im Wege eines Erbes oder Vermächtnisses an eine gemeinnützige Organisation tun.
Gemeinnütziges Erbe: Ein Testament oder Erbvertrag ist unerlässlich.
Sie können darin die Organisation sowohl als Vermächtnisnehmer oder Erben einsetzen. Als Erbe tritt die Organisation in Ihre Rechte und Pflichten ein. Das heißt, sie kümmert sich (ggf. neben den weiteren benannten Erben) um die Nachlassabwicklung, Wohnungsauflösung, Versorgung Ihrer Tiere, Kündigung Ihrer Verträge etc. Wenn Sie die Organisation als Vermächtnisnehmer einsetzen, hat sie lediglich einen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe/Zahlung des Vermächtnisses. Dazu, ob in Ihrem Fall eine Erbeinsetzung oder die Einsetzung als Vermächtnisnehmer sinnvoll ist, kann ich Sie gerne individuell beraten.
Anerkannte gemeinnützige Organisationen sind von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, sodass dort jeder Cent auch ankommt. Insbesondere dann, wenn Sie keine Angehörigen haben oder Ihr Nachlass die Erbschaftssteuerfreibeträge der Bedachten übersteigt, sollten Sie stets darüber nachdenken, ob Sie mit Ihrem Vermögen nicht einen guten Zweck bedenken wollen.
Wenn Sie sich entschieden haben, einen Teil oder auch Ihr gesamtes Erbe einem guten Zweck zu hinterlassen, wählen Sie mit Ruhe und Bedacht die gemeinnützige Organisation aus. Dabei kann es behilflich sein, zunächst darüber nachzudenken, was Ihnen in Ihrem Leben wichtig ist und war und welche Themen Ihnen besonders am Herzen liegen wie beispielsweise der Tier- oder Naturschutz, die Not- und Katastrophenhilfe, oder die Hilfe für kranke Menschen oder Kinder in ärmeren Ländern. Die Organisation, die Sie bedenken, sollte anerkannt gemeinnützig sein, transparent arbeiten und die finanziellen Mittel gewissenhaft einsetzen. Bei der Wahl kann auch beispielsweise die Durchsicht des jeweiligen Jahresberichtes oder ein persönliches Gespräch mit den Organisationen helfen.
Gerne bin ich Ihnen dann behilflich, für Ihre letztwillige Verfügung die korrekte Formulierung zu wählen oder Testamentsentwürfe nach Ihren Vorstellungen zu erstellen. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch für sämtliche sonstige Fragen zum Thema gemeinnützig vererben zur Verfügung.
Seit einigen Jahren kooperiere ich mit der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“, in der sich einige gemeinnützige Organisationen zusammengeschlossen haben, um über das Thema Erbrecht aufzuklären. Wenn Sie sich weiter zum Thema gemeinnützig vererben informieren möchten, schauen Sie sich gerne unsere Erbrechts-Videos an, berechnen Sie anhand des Erbenrechners die gesetzlichen Erb- und Pflichtanteile oder informieren Sie sich über die anerkannten gemeinnützigen Organisationen, die Mitglieder der Initiative sind unter www.mein-erbe-tut-gutes.de.
„Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihre ganz persönlichen Werte auch über ihr Leben hinaus Bestand haben sollen.“ Im ersten Teil des Erbrecht-Tutorials geben die Gastgeberinnen Susanne Anger und Simone Beuger einen ersten Einblick in die Testamentserstellung. Mithilfe von übersichtlichen Schaubildern wird beispielsweise verdeutlicht, welche Erbansprüche Pflichtteilberechtigten zustehen.
Der zweite Teil der Serie. In dieser Ausgabe widmen sich die Gastgeberinnen Susanne Anger und Simone Beuger der richtigen Form eines Testaments. Grundsätzlich benötigt die Testamentserstellung nur einen Stift und Papier. Gleichzeitig ist bei Formalia und Ausdrucksweise aber einiges zu beachten.
Nicht jedes Testament begünstigt eine natürliche Person. Auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen können als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Rechtsanwältin Simone Beuger erklärt im dritten Teil des Erbrecht-Tutorials verschiedene Szenarien. Susanne Anger stellt die wichtigsten Fragen aus Sicht der Vererbenden.
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