Erbrecht
Rechtsanwaltskanzlei Beuger

Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen zum Thema Erbrecht.

Erbrecht

Das Leben ist endlich und niemand weiß, wann das Ende kommt.

Viele Menschen beschäftigen sich erst im hohen Alter mit der Erstellung eines Testamentes. Dabei ist es nicht kostenintensiv, seinen Liebsten das eigene Vermögen zu vermachen. Zudem vermindert es den Aufwand für die Verbliebenen. Der Tod kann schließlich, so schwer es auch ist, früher eintreten als geplant.

Bekanntermaßen greift in Deutschland ohne Nachlassregelung die gesetzliche Erbfolge. Hier hat das Erbrecht angesichts von vielfältigen Lebensweisen nicht immer die Ideallösung parat. Daher sollten sich nicht nur ältere, vermögende Menschen mit ihrem Nachlass auseinandersetzen. Immobilien oder ein Ehegatte sind keine Voraussetzung – für viele Menschen aber erst ein Antrieb, um sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Erbrecht: Gründe, zu handeln.

Regelrecht gefährdet sind unverheiratete Paare, ob heterosexuell oder gleichgeschlechtlich, mit oder ohne Kind oder Enkel. Die Konstellationen wissen teils nicht, welches Erbe bei welcher Person landet. Besonders Patchwork-Familien zählen häufig zu den betroffenen von Erbstreitigkeiten.

Das Gebiet des Erbrechts ist umfangreich und kompliziert. Ob vor oder nach dem Erbfall – in meiner Kanzlei in Köln erhalten sie den richtigen Beistand. Das Thema berührt einen sehr sensiblen und intimen Bereich des Lebens. Im Fall von Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie stellt die Erbverteilung zudem eine große Belastung für alle Beteiligten dar. Eine kompetente Anwältin, die vermittelt und informiert, ist umso bedeutender.

Die Rechtsanwaltskanzlei Beuger steht an Ihrer Seite. Kontaktieren Sie mich in Köln, um Fragen zum Erbrecht anwaltlich zu klären. Ich bin jederzeit für Sie da.

Gestaltung von Testamenten nach deutschem Erbrecht

Ich berate Sie zu allen Fragen der Nachlassregelung und Testamentsgestaltung. Mit Rücksicht auf Ihre Wünsche erarbeiten wir gemeinsam Ihr persönliches Testament. Für den Fall, dass Sie ausnahmsweise eine notarielle Beurkundung benötigen, empfehle ich Ihnen gerne einen Notar in Ihrer Nähe. Sofern Sie es wünschen, begleite ich Sie anschließend zum Termin.

Sind Sie Unternehmer? Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Geschäftsmodells. Damit das Unternehmen nach Ihrem Wunsch fortgeführt wird, erarbeite ich mit Ihnen eine Nachfolgeregelung. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Geschäft von der dazu vorgesehenen Person übernehmen wird.

Erbrechtsberatung für Privatpersonen

Auf privater Ebene ist eine kompetente Beratung besonders in komplizierten Konstellationen notwendig

  • Patchwork-Familien: Definieren Sie die Erbengemeinschaft selbst, um spätere Streitigkeiten zwischen Kindern aus verschiedenen Beziehungen zu vermeiden.
  • Behindertentestament & Bedürftigentestament: Ihr vorgesehener Erbe bezieht aufgrund von Behinderung oder Bedürftigkeit staatliche Leistungen? Mit einem Behindertentestament bzw. Bedürftigentestament sorgen Sie dafür, dass nach Erbeintritt keine Einstellung der staatlichen Leistungen folgt. Der Staat hat keinen Zugriff auf den Nachlass.
  • Erbfolge: Wer bekommt laut gesetzlicher Erbfolge einen Pflichtteil? Legen Sie den Pflichtteilsanspruch für einzelne Nachkommen bereits zu Lebzeiten fest. Auch eine Enterbung von einzelnen Personen ist möglich. Informieren Sie sich jetzt bei mir.

Die sichere Aufbewahrung des Testaments ist zwingend notwendig. Schließlich muss es vor Zugriffsmöglichkeiten durch Dritte geschützt werden. Aus diesem Grund erläutere ich Ihren gerne die verschiedenen Möglichkeiten der Inverwahrunggabe.

Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer: Vermögensübertragungen zu Lebzeiten

Im Rahmen von steuerlichen Überlegungen sollte die Möglichkeit einer lebzeitigen Schenkung stets in Betracht gezogen werden.

Aufgrund der Steuerfreibeträge ist es insbesondere bei der Übertragung von Immobilien ratsam, Teile des Vermögens bereits vor dem Versterben an die vorgesehenen Personen zu übertragen. Dies mildert die Steuerlast im Erbfall ab. Deshalb erläutere ich Ihnen gerne die vielfältigen Möglichkeiten, um Ihre Lebensbedingungen auch im Nachgang der Schenkung aufrechtzuerhalten. Dazu zählen beispielsweise

  • Nießbrauchrechte
  • Wohnrechte
  • Pflegeverpflichtungen
  • Eintragung eines Rückforderungsrechts im Grundbuch zur Sicherung der Immobilie

Schenkungen müssen in der Regel notariell beurkundet werden. Ich empfehle Ihnen gerne einen Notar in Ihrer Nähe. Sofern Sie es wünschen, begleite ich Sie anschließend zum Termin.

Annahme & Ablehnung einer Erbschaft

Nicht jedes Erbe ist erwünscht. Sie sind Empfänger einer Erbschaft, vermuten aber Schulden bei der veerbenden Person? Ich überprüfe für Sie die Nachlasshöhe und wäge mit Ihnen ab, ob eine Erbschaft aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlagen werden sollte. Die Ausschlagung des Erbes nehme ich anschließend mit Ihnen vor. Eine Annahme der Erbschaft erfolgt automatisch, sofern innerhalb der Frist keine Ausschlagung erklärt wurde.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes ist bereits abgelaufen? Ich prüfe für Sie, ob das Erbrecht eine Möglichkeit bietet, die Ausschlagung trotzdem vorzunehmen.

Überprüfung eines möglichen Erbes nach deutschem Erbrecht

Eine verstorbene Person hat Sie im Testament bedacht. Nun muss eine Prüfung stattfinden, um Sie als Erbe oder Vermächtnisnehmer zu bestätigen. Das weitere Vorgehen erläutere ich Ihnen in aller Verständlichkeit.

Im Todesfall einer/eines Verwandten, die/der Sie in ihrer/seinem Testament nicht erwähnt, prüfe ich die Wirksamkeit des Testaments. Womöglich ist das Bestehen eines Pflichtteilsanspruchs nicht beendet.

Hat ein/e Verwandte/r kein Testament hinterlassen, prüfe ich Ihren Anspruch als gesetzlicher Erbe.

Abwicklung von Erbfällen

Sobald ein Erbfall eintritt, müssen diverse Schritte eingeleitet werden. Dazu zählen die Ablieferung des Testamentes, Erledigung der Formalitäten beim Nachlassgericht, Kündigung sämtlicher Verträge des Erblassers, Berichtigung des Grundbuchs, Abgabe der Steuererklärung oder die Veräußerung von Immobilien und sonstigen Nachlassgegenständen. Sofern Sie es wünschen, übernehme ich die gesamte Nachlassabwicklung für Sie. Auch für den Fall, dass sich Gegenstände aus dem Eigentum des Verstorbenen bei anderen Personen befinden, stehe ich an Ihrer Seite. Dafür setzen wir Herausgabe- und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche durch.

Vertretung in Pflichtteilsangelegenheiten

Sie vermuten einen Pflichtteilanspruch, wurden aber im Testament nicht erwähnt? In diesem Fall wird die Wirksamkeit des Testamentes nach den Vorgaben des Erbrechts überprüft. Daraufhin steht fest, ob ein Anspruch entsteht. Sollte dieser Fall eintreten, berate ich Sie zu weiteren Schritten und setze für Sie die Auskunfts- und Zahlungsansprüche durch.

Vertretung in Vermächtnisangelegenheiten

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Erbschaft? Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Vermächtnis häufig mit einer Erbschaft gleichgesetzt. Die Begriffe unterscheiden sich allerdings.

Bei einem Vermächtnis werden lediglich einzelne Gegenstände an den Vermächtnisnehmer übertragen. Diese werden durch den Vermächtnisgeber explizit festgelegt. Diese Vorgehensweise hat Vor- und Nachteile. Deshalb wäge ich gerne mit Ihnen ab, ob ein Vermächtnis für Sie in Frage kommt.

Selbstverständlich berate ich Sie auch, falls Sie in einem Testament als Vermächtnisnehmer eingesetzt wurden. Gemeinsam setzen wir den Anspruch auf Ihr Vermächtnis gegenüber den Erben durch.

Vertretung in Vermächtnisangelegenheiten

Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächtnis und einer Erbschaft? Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein Vermächtnis häufig mit einer Erbschaft gleichgesetzt. Die Begriffe unterscheiden sich allerdings.

Bei einem Vermächtnis werden lediglich einzelne Gegenstände an den Vermächtnisnehmer übertragen. Diese werden durch den Vermächtnisgeber explizit festgelegt. Diese Vorgehensweise hat Vor- und Nachteile. Deshalb wäge ich gerne mit Ihnen ab, ob ein Vermächtnis für Sie in Frage kommt.

Selbstverständlich berate ich Sie auch, falls Sie in einem Testament als Vermächtnisnehmer eingesetzt wurden. Gemeinsam setzen wir den Anspruch auf Ihr Vermächtnis gegenüber den Erben durch.

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Die Aufteilung eines Erbes kann herausfordernd sein. Insbesondere bei der gemeinsamen Erbschaft eines Grundstücks oder einer Immobilie. Hier ist eine Teilung nicht möglich. Ich prüfe für Sie die Ansprüche gegenüber der Erbengemeinschaft – unabhängig davon, ob Sie diese nach gesetzlicher Erbfolge oder als eingesetzter Erbe erhalten. Aufgrund meiner Erfahrungen im Erbrecht kann ich Sie umfassend zu den Möglichkeiten einer Auseinandersetzung der Erbschaft beraten.

Anfechtung und Auslegung von Testamenten und Erbverträgen

Sie haben Zweifel an der Richtigkeit oder Wirksamkeit von Testament oder Erbvertrag?

Eine ausführliche Prüfung des Dokuments ist die Lösung. Anschließend bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten einer Anfechtung. Dabei klären wir auch Fragen zur Auslegung bestimmter Regelungen des Testaments oder Erbvertrags.

Vertretung in Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht

Wie erhalte ich einen Erbschein?

Der Erbschein wird beim Nachlassgericht beantragt. Dabei unterstütze ich Sie gerne. Im Anschluss stehen weitere Formalitäten an. Auch hier können Sie auf die Unterstützung seitens der Rechtsanwaltskanzlei Beuger (Köln) zählen.

Nachlassbetreuung als Testamentsvollstrecker

Die Rolle als Testamentsvollstrecker bringt Pflichten mit sich. Ich erläutere Ihnen gerne das Wesen der Testamentsvollstreckung sowie die Regelungen, die das Erbrecht für die Pflichtausübung vorschreibt. Auch bei der Beantragung des Testamentsvollstreckerzeugnisses und der Erledigung von sonstigen Formalitäten bin ich Ihnen behilflich.

Im Rahmen der Testamentsvollstreckung sind zudem Auseinandersetzungen mit Erben denkbar. Dabei stehen oftmals Entlassungsanträge und Schadenersatzansprüche im Mittelpunkt. Profitieren Sie in diesem Szenario von einer kompetenten anwaltliche Vertretung.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unfall, Krankheit, Alter: Gründe für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sind zahlreich vorhanden. Sie ermächtigen dabei eine oder mehrere Personen, Entscheidungen für Sie zu treffen – sofern Ihr gesundheitlicher Zustand dies erfordert.

Zunächst erläutere ich Ihnen die rechtlichen Hintergründe und Unterschiede der möglichen Verfügungen. Anschließend kümmere ich mich um die Erstellung von Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung. In der Folge können Sie diese durch die Rechtsanwaltskanzlei Beuger verwahren lassen. Die bestimmten Personen werden selbstverständlich darüber informiert.

Besonders wichtig ist die Vorsorgevollmacht bei Unternehmern. Im Falle eines Unfalls ist damit die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert. Eine vorübergehende Geschäftsunfähigkeit könnte ansonsten schwere Folgen haben.

„Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihre ganz persönlichen Werte auch über ihr Leben hinaus Bestand haben sollen.“ Im ersten Teil des Erbrecht-Tutorials geben die Gastgeberinnen Susanne Anger und Simone Beuger einen ersten Einblick in die Testamentserstellung. Mithilfe von übersichtlichen Schaubildern wird beispielsweise verdeutlicht, welche Erbansprüche Pflichtteilberechtigten zustehen.

Der zweite Teil der Serie. In dieser Ausgabe widmen sich die Gastgeberinnen Susanne Anger und Simone Beuger der richtigen Form eines Testaments. Grundsätzlich benötigt die Testamentserstellung nur einen Stift und Papier. Gleichzeitig ist bei Formalia und Ausdrucksweise aber einiges zu beachten.

Nicht jedes Testament begünstigt eine natürliche Person. Auch gemeinnützige Organisationen und Stiftungen können als Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt werden. Rechtsanwältin Simone Beuger erklärt im dritten Teil des Erbrecht-Tutorials verschiedene Szenarien. Susanne Anger stellt die wichtigsten Fragen aus Sicht der Vererbenden.

Fragen Sie eine kostenfreie Erstberatung an

info@kanzlei-beuger.de

Telefon: 0221 650 880 00
Telefax: 0221 650 880 08
Mobil: 0151 70127867

BurgMauer 4 (am Dom)
50667 Köln

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