Mietrecht
Rechtsanwaltskanzlei Beuger

Hier finden Sie sämtliche Informationen zum Themenbereich Mietrecht.

Mietrecht in Deutschland

Unterstützung für Mieter und Vermieter.

Im Zeitalter der Wohnraumknappheit treten immer wieder Fragen zu bestehenden und neuen Mietverträgen auf. Aufgrund von Renovierungen und Reparaturen werden Mietpreise erhöht, Wohnungen werden wegen Eigenbedarf gekündigt. Damit stehen schnell Existenzgrundlagen auf dem Spiel – von heute auf morgen. Für den Mieter ist dieses Szenario emotional belastend. Gleichzeitig sind sich viele Bewohner von Mietwohnungen nicht ihrer Rechte bewusst. Das Mietrecht schützt Mieter vor unrechtmäßigen Kündigungen. Oftmals bedarf es allerdings einer anwaltlichen Beratung, um mangelnde Kündigungsgründe zu offenbaren. Die Gesetze im Mietrecht bieten beiden Parteien Spielraum.

Auf der anderen Seite befindet sich der Vermieter. Mietverhältnisse sind stets Einzelfälle. Die Rechtslage variiert aufgrund fortlaufender Rechtsprechung kontinuierlich. Dementsprechend anspruchsvoll ist es, bei Erstellung von Mietverträgen oder Kündigungen das gültige Mietrecht zu beachten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Beuger in Köln vertritt Sie in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Als Fachanwältin verspreche ich Ihnen eine kompetente und verständliche Beratung zu verschiedenen Themenbereichen des deutschen Mietrechts.

Mietrecht: Der Mietvertrag

Mietverträge sind komplexe Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nicht immer ist der Inhalt verständlich festgehalten. Zahlreiche Klauseln erschweren die Nachvollziehbarkeit für den Mieter. Zeitgleich stellt sich dem Vermieter die Frage, welche Inhalte festgehalten werden müssen. Hinzu kommt die Rechtsprechung zu verschiedenen Vereinbarungsmöglichkeiten. Im Mietrecht stehen laufende Änderungen an der Tagesordnung.

Ich berate Sie gerne zu sämtlichen Themen rund um den Mietvertrag. Dazu zählen für Mieter und Vermieter die Wirksamkeit von Klauseln. Als Vermieter helfe ich Ihnen, den Anspruch an die Erstellung eines Mietvertrags zu erfüllen.

Sie haben als Mieter keinen Mietvertrag? Gerne erläutere ich Ihnen ihre Möglichkeiten nach den gültigen Gesetzen des Mietrechts.

Mietrecht: Kündigung des Mietvertrags

Für Mieter: Nach Eingang einer Wohnraumkündigung sollten Sie schnellstmöglich handeln. Damit Sie sich alle Handlungsmöglichkeiten offenhalten, empfiehlt sich eine umgehende anwaltliche Prüfung. Ich übernehme diesen Schritt für Sie. Auf Grundlage des Mietrechts lässt sich einschätzen, ob die Kündigung des Mietvertrages rechtens ist. Anschließend bespreche ich mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Für Vermieter: Sofern Sie selbst Vermieter sind und ein Mietverhältnis kündigen möchten, müssen Sie gültige Fristen und Rechtsprechung beachten. Dabei stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Anschließend fertige ich das Kündigungsschreiben an und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Mietrecht: Befristeter Mietvertrag

Für Mieter: Häufig entsteht ein befristeter Mietvertrag aus der Not heraus. Aber es gibt auch andere Gründe für einen Mietvertrag auf Zeit. Oftmals möchte ein Mieter nach Ablauf der Befristung weiterhin in der Wohnung bleiben. Dies ist möglich, sofern die Befristung nicht den Anforderungen des Mietrechts entspricht. Gerne überprüfe ich für Sie die Wirksamkeit der Befristung und berate Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise, sofern sich die Befristung als unwirksam herausstellt.

Für Vermieter: Sie möchten Ihren Wohnraum nicht dauerhaft, sondern nur kurzfristig vermieten? Ich berate Sie zur aktuellen Rechtslage und zeige Ihnen auf, welche Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Befristung zwingend sind. Mittlerweile wird für kurzfristige Mietverhältnisse häufig eine Vorlage genutzt. Rechtlich ist diese Vorgehensweise nicht immer der klügste Weg.

Räumungsklage und Räumungsvergleich

Für Mieter: Die Zustellung einer Räumungsklage erfordert schnellen Handlungsbedarf. Schließlich ist es Ziel eines jeden Mieters, die Räumungsklage abzuwenden – sofern er im Recht ist. Sie haben ein Schreiben vom Gericht erhalten? Basierend auf dem Mietrecht prüfe ich für Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs der Räumungsklage.

Für Vermieter: Der Mieter möchte trotz Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausziehen. Für viele Vermieter das wohl schlimmste Szenario. Das Mietrecht umfasst an dieser Stelle unterstützende Gesetze für den Vermieter. Diese erläutere ich Ihnen gerne. Anschließend leite ich für Sie die erforderlichen Schritte ein und berate Sie zu den Möglichkeiten einer Räumungsklage und/oder eines Räumungsvergleichs.

Kautionsstreitigkeiten

Die Mietsicherheit, umgangssprachlich auch Mietkaution, ist ein fester Bestandteil vieler Mietverhältnisse. Gleichzeitig wird sie häufig auch zum Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. Die Mietsicherheit soll die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis absichern. Doch wann darf eine Mietkaution einbehalten werden? Das Mietrecht definiert klare Gesetze zu dieser Fragestellung. Ich berate Sie zu den gültigen Rechten – unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind.

Fragen Sie eine kostenfreie Erstberatung an

info@kanzlei-beuger.de

Telefon: 0221 650 880 00
Telefax: 0221 650 880 08
Mobil: 0151 70127867

BurgMauer 4 (am Dom)
50667 Köln

14 + 5 =